Nach intensiver Suche ist man endlich fündig geworden. Nun kommt es darauf an, den Kauf problemlos abzuwickeln und das Auto zu übernehmen. Teil 4 der Youngtimer-Kaufberatung gibt einen Überblick, wie der Autokauf abläuft und worauf es nach der Übernahme ankommt. Bevor wir damit starten, sind hier nochmal die Links zu allen 4 Teilen der Youngtimer-Kaufberatung im Überblick:
- Vor der Suche – welcher Klassiker der 1990er Jahre ist der richtige für mich?
- Die Fahrzeugsuche – wie gehe ich die Suche an und worauf ist bei Inseraten zu achten?
- Besichtigung & Probefahrt – worauf sollte ich vor Ort am Fahrzeug achten?
- Fahrzeugkauf & Übernahme – wie läuft der Kauf ab und worauf kommt es bei der Übernahme an?
Preisfindung und -verhandlung
Besonders im Youngtimer-Segment gibt es oft große preisliche Unterschiede zwischen Fahrzeugen, die so unterschiedlich gar nicht sind. Händler (teils auch Privatanbieter) versuchen, die Grenzen der Preisbereitschaft mit hohen Preisen auszutesten. Man sollte das Preisniveau des ausgewählten Modells deswegen vergleichen und teure Angebote hinterfragen. Es gibt keine fixe Korrelation zwischen Preisniveau und Qualität des Fahrzeugs.
Auf dieser Seite finden sich sporadisch aktualisierte Marktpreisanalysen für ausgewählte Youngtimer, die gut als Beispiel dienen können (hier ist der Link zur Seite mit meinen Marktpreisanalysen im Überblick).
Es gibt auch im Youngtimer-Bereich oft merkliche Spielräume für Preisnachlässe. Strategien für Preisverhandlungen gibt es viele, das Internet ist voll von Berichten dazu. Ich habe vor allem die Feststellung gemacht, dass ich die Nachlässe nicht erst im Moment der finalen Preisverhandlung erzielt habe. Oft habe ich den Grundstein für die Preisverhandlung schon bei der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer gelegt.
Ein Beispiel ist der Kauf meines schönen 2005er BMW 320 Ci Cabriolét im Frühjahr 2017, das nur rund 20.000 Kilometer gelaufen hatte, über eine Vollausstattung verfügte und 17.900 Euro kosten sollte. Ich hatte mir bei der ersten schriftlichen Kontaktaufnahme zum Verkäufer viel Mühe für eine nette und wertschätzende Ansprache gegeben. Ich habe allerdings gleichzeitig auch unumwunden zugegeben, dass mein Budget lediglich bei bis zu 13.000 Euro liege. Natürlich muss man dann mit Absagen rechnen, aber regelmäßig – so auch in diesem Fall – bekommt man durchaus positive Reaktionen. „Mit dem Preisrahmen sei er zwar nicht ganz einverstanden, aber so eine nette Ansprache verdiene eine Antwort, und ich solle mal vorbeikommen“, antwortete der Verkäufer, ein im Ruhestand befindlicher Unternehmer (…der als gutsituierter Rentner für einen Verkäufertypus steht, den man im Youngtimer-Segment immer wieder antrifft und bei dem Preisverhandlungen oft dankbare Ergebnisse erzielen). Wir haben telefoniert und ich durfte das Auto probefahren. Beim zweiten Vor-Ort-Termin (die Entfernung von meinem Wohnort betrug lediglich 70 Kilometer) haben wir uns nach etwas „Hin und Her“ schließlich auf 15.200 Euro geeinigt (…ein Preis übrigens, der es mir ermöglichte, beim Weiterverkauf des Fahrzeugs rund zwei Jahre später nochmal 300 Euro mehr zu erzielen).
Kaufvertrag
Der Kauf eines Youngtimers sollte durch einen Kaufvertrag dokumentiert werden. Ich würde mich nicht darauf einlassen, ein Fahrzeug ohne einen seriösen, vollständig ausgefüllten Kaufvertrag zu kaufen. Ich bin kein Jurist und gebe hier auch keine Rechtsberatung; ich selbst nutze in aller Regel für Kaufverträge im privaten Bereich die Vorlage von mobile.de, alternativ auch vom ADAC. Auch wenn manche Verkäufer es als übertrieben empfinden, lege ich wert auf einen vollständig ausgefüllten Kaufvertrag, inkl. Abgleich mit dem Personalausweis. Man kann nie wissen…
Bezahlung des Fahrzeugs
Eine spannende Frage ist die Bezahlung des Fahrzeugs. Auch hier gilt, dass ich nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten und keine (Rechts-) Beratung geben kann.
Ich beziehe mich mit meinen nachfolgenden Überlegungen vor allem auf den Kauf aus privater Hand. Grundsätzlich würde ich die Bezahlung erst zum Zeitpunkt der Übergabe von Brief und Fahrzeug vorsehen; eine Zahlung im voraus erfordert ein hohes Maß an Vertrauen und könnte die Basis für einen Betrug sein.
Man ist sich handelseinig, hat den Kaufvertrag ausgefüllt, und trifft sich zur Fahrzeugübergabe. Das Ziel ist einfach: Fahrzeug und Fahrzeugbrief mit Schlüsseln und Papieren gegen Geld. Aber welche Möglichkeiten gibt es, das Geld zu übergeben?
Ich selbst habe für die Bezahlung bislang folgende Wege erfolgreich genutzt:
- Barzahlung vor Ort: Der Klassiker. Der Käufer bringt den Kaufpreis in bar mit und übergibt das Geld. Ein guter Weg, solange der Kaufpreis nicht allzu hoch ist. Ich selbst fühle mich etwas unwohl, wenn ich mit Beträgen über 10.000 Euro in bar quer durch das Land unterwegs bin. (Übrigens: Als Verkäufer fahre ich mit einem Käufer, der Bargeld mitbringt, grundsätzlich zur Bank und wir zahlen das Geld gemeinsam am Automaten im Foyer meiner Hausbank auf mein Konto ein. Ein einfacher Weg, um mich vor Falschgeld zu schützen.)
- SEPA-Echtzeitüberweisung: Wenn Käufer und Verkäufer am Online-Banking teilnehmen und beide Banken SEPA-Echtzeitüberweisungen akzeptieren (was für alle großen Banken in Deutschland der Fall sein sollte), ist diese Methode interessant. Es handelt sich hierbei um eine elektronische Überweisung, bei der der Empfänger den Zahlungseingang nach maximal 10 Sekunden auf seinem Konto sieht. Man kann die Echtzeitüberweisung vor Ort beim Verkäufer im Moment der Fahrzeugübergabe auf dem Smartphone in der Online-Banking-App ausführen. Mehr Informationen dazu finden sich zum Beispiel bei Wikipedia hier. Auf zwei Dinge sollte man besonders achten: Erstens handelt es sich um eine reguläre Überweisung, die Transaktion lässt sich also nicht rückgängig machen. Zweitens hat das Online-Banking ein Überweisungslimit (das man in der Regel selbst festlegt). Es ist also wichtig, im Vorfeld das Limit hoch genug zu setzen, sonst wird die Echtzeitüberweisung nicht funktionieren. Den Verkäufer kostet die Echtzeitüberweisung Gebühren, die aber in der Regel in der Größenordnung unter einem Euro liegen.
- Gemeinsame Überweisung am Terminal: Viele Hausbanken (wie z.B. die Deutsche Bank in meinem Fall) bieten in den Vorräumen ihrer Filialen Banking-Terminals an, mit denen sich Überweisungen vornehmen lassen. Ich bin bereits einmal gemeinsam mit dem Verkäufer zu einem solchen Terminal in der Nähe gefahren, und am Terminal gemeinsam die Überweisung vorzunehmen. Dem Verkäufer habe ich dann als Beleg der Überweisung den Ausdruck aus dem Automaten an die Hand geben.
- Klassische Überweisung (mit ein paar Tagen Vorlauf): Eine reguläre Überweisung ist ein großer Vertrauensvorschuss an den Verkäufer, da sie zum einen mit mehreren Tagen Vorlauf erfolgen muss und zum anderen nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ich selbst habe deshalb die klassische Überweisung noch nicht zur Bezahlung eines Youngtimers genutzt.
Die o.g. Zahlungsmöglichkeiten stellen keine Empfehlung dar, sondern sind lediglich eine Beschreibung der Methoden, die ich bislang genutzt habe. In jedem Fall sollte man sich bei seiner Hausbank über die genauen Konditionen und Rahmenbedingungen informieren.
Überführung
Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, die Bezahlung ist erfolgt und das Fahrzeug ist übergeben. Wie bekommt man das Fahrzeug nun nach hause?
Die praktisch einfachste Möglichkeit bei einem Kauf innerhalb Deutschlands dürfte die Überführung mit den Kennzeichen des Vorbesitzers sein. Ich selbst habe auf diese Weise bislang die meisten Fahrzeuge überführt; das setzt natürlich voraus, dass der Verkäufer das erforderliche Vertrauen aufbringt, einem das Auto samt Kennzeichen zu übergeben. Es gibt immer wieder auch Verkäufer, denen das nicht recht ist, wofür man Verständnis haben sollte. Wenn sich Käufer und Verkäufer für diesen Weg entscheiden, sollte man im Kaufvertrag festhalten, dass die Kennzeichen nur zur Überführungsfahrt genutzt werden und wieviele Tage Zeit der Käufer hat, um das Fahrzeug nach der Überführung auf sich umzumelden. Man sollte vor der Überführungsfahrt auch prüfen, ob das Fahrzeug wirklich eine gültige Zulassung hat, damit man nicht ohne Versicherungsschutz unterwegs ist.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, man das Fahrzeug aber „auf eigener Achse“ überführen möchte, lassen sich sog. Überführungskennzeichen (auch Kurzzeitkennzeichen genannt) nutzen. Man bekommt sie als Käufer bei der heimischen Zulassungsstelle und sie haben eine Gültigkeit von fünf Tagen. Die Beantragung setzt allerdings eine gültige HU/AU des Fahrzeugs sowie eine eVB-Nummer für diese Kennzeichen voraus. Mehr Informationen dazu gibt es beispielsweise auf dieser Webseite des ADAC oder auf der Seite vom lokalen Straßenverkehrsamt.
Neben der Überführung auf eigener Achse gibt es auch die Option, den Neuerwerb auf fremder Achse nach Hause bringen zu lassen. Wer den entsprechenden Führerschein hat, kann selbst einen Abschleppwagen oder einen Anhänger mieten; ansonsten beauftragt man einen örtlichen Abschleppdienst mit dem Transport.
Beim Fahrzeugkauf im Ausland hängen die Möglichkeiten zur Überführung stark von nationalen Regelungen ab. Beim Kauf meines Mercedes 500 SL in Frankreich hat mir der Verkäufer die Überführung mit seinen Kennzeichen ermöglicht; ich habe ihm die Kennzeichen per Post zurückgesendet, er brauchte sie für die Abmeldung gar nicht vorliegen zu haben. (Die Frage, ob das alles komplett regelkonform war, kann ich offen gestanden auch nicht beantworten.)
Anders war es beim Autokauf in den Niederlanden. Wie ich dort gelernt habe, ist es üblich, dass man als Käufer von privat selbst zum niederländischen Straßenverkehrsamt geht und für das Fahrzeug das Ausfuhrkennzeichen organisiert. Beim Kauf im Ausland ist es in jedem Fall sinnvoll, sich mit den jeweils geltenden Regeln im Internet vertraut zu machen.
Die ersten Tage mit dem neuen Klassiker
Wenn das „neue alte Auto“ schließlich erfolgreich in der heimischen Garage angekommen ist, ist das natürlich ein Grund zur Freude. Allerdings geht die „Arbeit“ damit erfahrungsgemäß erst los. (Allerdings macht diese „Arbeit“ natürlich oft gerade den Reiz aus, einen Youngtimer Stück für Stück wiederherzustellen.)
Ich starte in der Regel damit, mir in den ersten Tagen eine umfassende Checkliste aufzuschreiben, was am Fahrzeug kurzfristig erledigt werden muss, und was mittel- bis langfristig ansteht. In der Regel ist das eine Mischung aus akuten Themen, oft auch mit Relevanz für die nächste HU/AU, und etwas weniger dringenden kosmetischen Erfordernissen.
Ein Beispiel: Hier ist ein Link zur Checkliste, die ich nach dem Kauf meines Jaguar Daimler V8 im Jahr 2013 angelegt und in den ersten Jahren schrittweise aktualisiert habe (mittlerweile ist diese Checkliste schon länger nicht mehr aktuell).
Wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs über 30 Jahre zurückliegt, kann man prüfen, ob ein H-Kennzeichen möglich und lohnen wäre (siehe auch mein Beitrag zu H-Kennzeichen auf dieser Seite).
Wenn das Fahrzeug nicht im Alltag eingesetzt wird, gehört ein geeigneter Stellplatz zu den Themen, die man idealerweise vor dem Kauf des Fahrzeugs überlegt haben sollte (vgl. Teil 1 der Youngtimer-Kaufberatung: Was ist vor der Suche zu beachten?). Da die Elektronik vieler Fahrzeuge aus den 1990er Jahren zu vglw. hohen Kriechströmen führt, sollte man die Batterie von Beginn an vor Tiefenentladungen durch mehrtägige Standzeiten schützen. Dazu eignen sich meiner Erfahrung nach entweder ein Batterie-Ladeerhaltungsgerät, wenn man eine Steckdose in der Nähe hat (vgl. Link zu einem Artikel auf dieser Seite), oder sonst auch ein Batterieunterbrecher (Link zu Artikel auf dieser Seite).
Zu guter Letzt gibt es noch eine Reihe an Tipps, was die dauerhafte Unterbringung klassischer Autos angeht. Interessant sind in diesem Zusammenhang die „Top Tipps“ von Harry Metcalfe, passionierter Sammler wertvoller Youngtimer in Großbritannien, wie er seine Fahrzeuge „lagert“:
Unabhängig von allen diesen Punkten gilt es jetzt natürlich vor allem, das Auto zu genießen und viel Freude daran zu haben – mit allen seinen Eigenarten, Macken und Mängeln, die es vielleicht noch hat!
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Bezahlung und Überführung Eures Youngtimers gemacht? Ich freue mich über weitere Hinweise, Tipps und Fragen in den Kommentaren unterhalb dieser Seite!